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Archiv-Artikel

IRANISCHE EHEPAARE IN DEUTSCHLAND Scheidung nach iranischem Recht möglich

HAMM | Iranische Eheleute mit Lebensmittelpunkt in Deutschland können nach iranischem Recht hier geschieden werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nach einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Familienrichter bestätigten damit eine vom Amtsgericht Siegen ausgesprochene Scheidung, gegen die der Ehemann geklagt hatte.

Das OLG stellte bei der Ehefrau eine schwere Notlage fest, da der Ehemann einer Scheidung nur unter seinen Bedingungen zustimmen wollte. Das sei nach iranischem Recht ein Scheidungsgrund, so das OLG. Die Zustimmung des Ehemanns zur Scheidung sei nicht nötig.

Das Ehepaar hatte 1991 im Iran geheiratet und notariell Bedingungen für eine Scheidung vereinbart. Die heute 46-jährige Ehefrau konnte demnach eine Trennung beantragen, wenn ihr Mann (45) länger als sechs Monate keinen Unterhalt zahlt, ihre Rechte nicht achtet und ein „unerträgliches Benehmen“ an den Tag legt. Seit 2001 lebt das Ehepaar in Deutschland, Ende 2009 zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung in Siegen aus. Unterhalt zahlte der Mann nie. (dpa)