OPEN ACCESS
: Urheberrecht soll geändert werden

BERLIN | Wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuern gefördert werden, können künftig im Internet allgemein zugänglich gemacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss diese Woche das Bundeskabinett. Das Urheberrechtsgesetz soll dafür geändert werden. Auch die Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft im Bundestag hatte „Open Access“, also den freien Zugang zu Forschungsergebnissen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind, empfohlen. Allerdings gilt die neue Regelung erst ein Jahr nach der ersten Veröffentlichung. Wissenschaftliche Arbeiten, etwa Berichte über neue Entdeckungen oder Forschungsergebnisse, werden meist zuerst in Fachzeitschriften veröffentlicht. Künftig sollen Autoren ihre Arbeiten nach einem Jahr auch selbst ins Internet stellen dürfen. Sie könnten die Texte dann etwa auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen. Ein solches Zweitverwertungsrecht können Autoren auch bisher schon mit Verlagen vereinbaren – doch „aufgrund der hohen Marktmacht einzelner Anbieter“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, können sie ihre Forderungen nicht immer durchsetzen. (dpa)