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Archiv-Artikel

Teures Schwarzfahren

VERKEHR Bundesländer fordern Erhöhung der Buße fürs Umsonstreisen von 40 auf 60 Euro. Autofahrer sollen künftig Warnwesten im Fahrzeug mitführen

FLENSBURG afp/taz | Preissteigerungen um 50 Prozent trauen sich nicht einmal die Nahverkehrsunternehmen, die ständig die Fahrpreise erhöhen – aber die Bundesländer wollen jetzt zulangen lassen: Sie fordern die Bundesregierung auf, das Bußgeld fürs Schwarzfahren von 40 auf 60 Euro zu erhöhen. Die Höhe der Strafe für Schwarzfahrer wird vom Bundesverkehrsministerium durch Rechtsverordnungen einheitlich festgelegt. Der Bundesrat muss dieser aber zustimmen.

Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte die Forderung. „Diese Entscheidung ist überfällig, denn der bisherige Betrag von 40 Euro gilt seit über zehn Jahren und schreckt vor allem die notorischen Schwarzfahrer kaum noch ab“, so Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Jährlich entgingen Nahverkehrsunternehmen 250 Millionen Euro Einnahmen durch das Schwarzfahren.

Allerdings können Wiederholungstäter strafrechtlich verfolgt werden – und müssen in diesem Fall mit empfindlichen Strafen, bis hin zu Gefängnisstrafen, rechnen. Die Erhöhung der Geldbuße dürfte also eher zur Abschreckung von Gelegenheitsschwarzfahrern dienen. Bereits die letzte Erhöhung der Geldbuße war saftig ausgefallen: Statt 60 D-Mark waren nunmehr 40 Euro fällig.

Die Länder-Verkehrsminister machten sich bei ihrer Konferenz weiterhin für die Einführung einer Warnwestenmitführpflicht für sämtliche Autofahrer stark. Bislang sind diese in Deutschland nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Nun bitten die Länder den Bund, einen entsprechenden „Umsetzungsvorschlag“ zu unterbreiten, der eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen von Warnwesten in Pkws, Lkws und Wohnmobilen vorsieht. Sie sollen bei Unfällen oder Pannen getragen werden und das Risiko senken, dass andere Autofahrer die Insassen übersehen und dadurch schwere Unfälle verursachen.