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Archiv-Artikel

Her mit den Haftbefehlen!

Nicht gegendarstellungsfähig (XXXIII ): Jony Eisenbergs juristische Betrachtungen. Heute: Aus dem Weißen Haus

Das ist mal eine gute Nachricht von der italienischen Justiz: Ein Richter hat 22 europäische Haftbefehle gegen CIA-Agenten erlassen, die einen Islamisten und fundamentalistischen Hetzer aus Italien nach Ägypten verschleppt haben. Dort soll der Mann seitdem in grober Weise gefoltert worden sein.

Wir erinnern: Der Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte ist der nachhaltigen Auffassung, beim Kampf gegen den Terror würden Gesetze und internationale Vereinbarungen zum Schutze von Menschenrechten nicht gelten. In Berlin habe ich zehn Jahre lang „Regierungskriminelle“ der DDR vertreten. Die BRD-Justiz ist – erstmals, bei den Nazis war ihr das noch nicht aufgefallen – gegenüber diesen Leuten darauf gekommen, dass in hierarchischen Systemen Untergebene auf Veranlassung ihrer Vorgesetzten Taten begehen und dafür bestraft werden können.

So verhielt es sich auch mit anderen Rechtsbeugern im Gewande der DDR-Richterschaft. Auch diese handelten auf Veranlassung der obersten Vorgesetzten, wurden also strafverfolgt.

Auch wenn die CIA einen Menschen verschleppt, tut sie das nicht wider Willen des frömmelnden Faulenzers im Weißen Haus. Die Strafverfolgung dieser Freiheitsberaubung verspricht erst dann eine präventive Wirkung, wenn auch Bush, Cheney und Rumsfeld mit europäischen Haftbefehlen gesucht werden.

Nun liegen zwar Anhaltspunkte dafür vor, dass Bush wegen einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (§ 21 StGB) nur eingeschränkt schuldfähig sein könnte. So soll der Mann seine juvenile Neigung zum Verzehr von alkoholischen Stimmungsaufhellern durch die nichtstoffliche Sucht eifernder christlicher Rechthaberei substituiert haben. Doch der staatliche Strafanspruch trifft auch den möglicherweise nur eingeschränkt Schuldfähigen.

Vielleicht ist der Mann ja doch kerngesund und tut nur anders. Also voran, deutsche Staatsanwälte: Ihr ermittelt wegen der gleichen Straftat wie die italienischen Kollegen, nämlich weil Lufträume und Flugplätze genutzt wurden. Ihr habt die judikatorische Empirie zur Theorie der Kettenanstiftung den Italienern voraus. Es besteht kein Anlass zum Defätismus: Her mit den Haftanträgen gegen Bush und Konsorten!

Unser Autor arbeitet als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin