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Archiv-Artikel

Wohlhabende Sparer sollen bei Bankenpleiten haften

KRISE Einlagen unter 100.000 Euro bleiben sicher. EU streitet über Abwicklung von Geldhäusern

DUBLIN rtr/dpa | Die EU will die Steuerzahler bei künftigen Bankpleiten besser schützen – und stattdessen wohlhabende Sparer zur Kasse bitten. Auf ihrem Treffen am Wochenende in Dublin vereinbarten die EU-Finanzminister, dass auch Anleger mit mehr als 100.000 Euro auf dem Konto für ihre Bank einstehen müssen. Die Mithaftung von Spareinlagen gilt wegen der Gefahr eines Bankensturms als gefährlich. Deshalb sollen Einlagen bis zur Grenze von 100.000 Euro, für die bislang schon die EU-Einlagensicherung gilt, auch künftig nicht angetastet werden.

Die Finanzminister vereinbarten eine Haftungsreihenfolge: Zunächst sollen bei einer Pleite die Aktionäre herangezogen werden, dann die Inhaber von Anleihen – und wenn das noch nicht reicht, auch die wohlhabenden Kontoinhaber. Erst danach sollen die Steuerzahler einspringen: zunächst nur die des Landes, dann die der anderen Euroländer über den Umweg des Eurorettungsschirms ESM.

Einheitliche Regeln zur Bankenabwicklung sowie eine entsprechende EU-Behörde sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu der geplanten Bankenunion. Deutschland baut hierfür allerdings nun neue Hürden auf. Berlin will eine EU-Behörde für den Umbau und die Abwicklung von gestrauchelten Banken nur akzeptieren, wenn dafür die EU-Verträge geändert werden. Andernfalls befürchtet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verfassungsrechtliche Probleme in der Heimat.

Eine Vertragsänderung aber kann sich über Jahre hinziehen. Gemeinsame Regeln für die Restrukturierung und Abwicklung von Krisenbanken seien zwar nötig, aber für eine europäische Institution sei die „rechtliche Basis dünn“, so Schäuble. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte an, seinen Vorschlag zu einem Abwicklungsfonds für die Eurozone im Juni zu präsentieren. Diese neue Behörde soll mitentscheiden, wer bei einer Bankpleite belastet wird. Nach Ansicht der Kommission ist dafür keine EU-Vertragsänderung notwendig.

Die EZB soll ab Mitte 2014 die Aufsicht über die 150 größten Banken der Eurozone übernehmen. Die Entscheidung über die Schließung einer Bank obliegt bisher den Mitgliedstaaten – das hatte schon zu Streit geführt.