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Archiv-Artikel

Schwarzbau im Wald

BUCHENHOF Senat prüft Umgang mit Bürgerentscheid gegen Wohnungen. BUND sieht Waldgesetz verletzt

Die Frage, ob der Buchenhofwald in Iserbrook vollständig erhalten bleibt oder ob 60 Genossenschaftswohnungen hinein gebaut werden dürfen, nähert sich der Klärung. Möglicherweise wird der Senat am heutigen Dienstag eine Entscheidung treffen. Die Bürgerinitiative hatte sich deshalb für Montagabend zu einer Mahnwache an der Osdorfer Landstraße verabredet.

Bei dem Forst handelt es sich um einen hochstämmigen Buchenwald, der nach Angaben des Umweltverbandes BUND in den vergangenen 200 Jahren nicht wesentlich verändert worden ist. Der Bauverein der Elbgemeinden (BVE) will 100 Bäume roden und mehrere kreisförmige Wohngebäude zwischen die hochstämmigen Buchen setzen. Eine Bürgerinitiative hat dagegen eine Bürgerentscheid erzwungen: Mehr als 40.000 von insgesamt 50.000 abgegebenen Stimmen sprachen sich für einen unversehrten Wald aus.

Welche Folgen der Bürgerentscheid hat, muss der Senat entscheiden. Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass der Bürgerentscheid zu spät kam und der BVE unabhängig von dessen Ergebnis das Recht hat zu bauen.

Der BUND hält dagegen, die umfangreiche Rodung hätte einem Planungsverfahren nach dem Landeswaldgesetz unterworfen werden müssen. Stattdessen habe das Bezirksamt auf Grundlage eines Baustufenplans aus den Jahren 1938 und 1955 geurteilt. „Dieser ist durch die faktische Aufwaldung des Geländes funktionslos geworden“, sagt BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch.

Hinzu komme, dass das Gebiet im Landschafts- und Artenschutzprogramm von 1997 als „naturnaher Laubwald“ ausgewiesen sei. Deshalb wäre für die Bauten eine Waldumwandlungsgenehmigung nötig gewesen. Sollte der BVE trotzdem bauen, errichte er einen „Schwarzbau“.

Die Bürgerinitiative hat vorsichtshalber gegen die Baugenehmigung geklagt und sich beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft sowie der EU-Kommission beschwert. Notfalls will sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. GERNOT KNÖDLER