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Archiv-Artikel

Da tanzt das Amt

DISKO Im Streit zwischen Musikveranstaltern und den Verwertern von Musikrechten versucht das Patentamt einen Ausgleich zu finden

HAMBURG | Was hat das Deutsche Marken- und Patentamt mit Musik zu tun? Das Amt ist die Aufsichtsbehörde der Musikverwertungsgesellschaft Gema. Es legte einen am Donnerstag bekannt gewordenen Einigungsvorschlag in einem erbittert geführten Streit vor. Es geht um die vor einem Jahr von der Gema präsentierte Tarifreform zur Nutzung von Musik in Clubs und Diskotheken.

Die Reform, die eine Reduzierung der Tarife von elf auf zwei vorsieht, hatte 2012 für scharfe Proteste gesorgt. Viele Diskothekenbesitzer sahen sich in ihrer Existenz gefährdet. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter möchte das alte Tarifsystem beibehalten. Derzeit gilt eine Übergangslösung.

Die Schiedsstelle des Patentamtes schreibt, die Tarifreform bedürfe zwar der „Korrektur“, eine „zu weit gehende Staffelung“ der Tarife würde aber „komplizierte Individualrechnungen schaffen.“ Dem folgend hat die Schiedsstelle Vergütungssätze für bestimmte Einzelfälle errechnet. Mal ergibt sich gegenüber der bisherigen Regelung „eine deutliche Entlastung der Veranstalter“, mal gilt das Gegenteil. Ersteres trifft für eine „Tanzveranstaltung von kleiner bis mittlerer Größe“ (Nutzfläche bis 300 qm, Eintritt 10 Euro) zu. Nach der alten Regelung waren 271 Euro pro Veranstaltung fällig, gemäß der von der Gema ausgearbeiteten Reform wären es 300 Euro. Die Schiedsstelle hält 226 Euro für angemessen.

Ein anderer Vorschlag dürfte der Gema besser gefallen: Bei einer Raumgröße von 500 Quadratmetern und einem Eintrittspreis von 20 Euro flossen bisher 428 Euro an die Verwertungsgesellschaft, der Einigungsvorschlag liegt bei 710 Euro. Die Gema wollte einst 1.000 Euro haben. Zudem gibt es eine Härtefallregelung für ertragsarme Veranstaltungen. RENÉ MARTENS

Einen ausführlicheren Text zum Thema finden Sie auf taz.de