: Viel Beifall für Karlsruher Urteil
RECHTSPRECHUNG Verfassungsgericht verlangt Änderungen an der Antiterrordatei. Innenminister Friedrich gibt sich ebenso zufrieden wie Grünen-Chefin Roth
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einige Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis 2014 Zeit für die Änderungen. Unter anderem entschied das Gericht, dass die Sicherheitsbehörden neben Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt Menschen speichern dürfen, die Kontakte zu ihnen haben. Vertreter von Politik und Polizei begrüßten das Urteil.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte: „Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist.“ Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend für eine größere Transparenz im Antiterrorkampf. Grünen-Chefin Claudia Roth lobte, Karlsruhe habe „Kontrollwahn und generellen Verdächtigungen einen Riegel vorgeschoben“. Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, hielt dem Gericht vor, das Problem des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots zwischen Diensten und Polizei nicht an der Wurzel zu packen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßten das Urteil grundsätzlich. DPolG-Chef Rainer Wendt sagte, das Urteil zeige, dass der Rechtsstaat nicht schwach oder blind sei.
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