KARLSRUHER ENTSCHEIDUNG : Keine Übertragung vom NSU-Prozess
KARLSRUHE | Beim bevorstehenden NSU-Prozess wird es keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach eigenen Angaben von gestern eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der Nebenkläger in dem Münchner Verfahren gegen die rechtsextreme terroristische Vereinigung eine solche Übertragung durchsetzen wollten. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter. (afp)