: Gashahn muss offen bleiben
DÜSSELDORF dpa ■ Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf wies das Düsseldorfer Landgericht gestern hin. Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hingenommen werden müsse. Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen. Ob der Kunde den Preisaufschlag der Stadtwerke, der sich bei ihm auf 500 Euro summiert hatte, letztlich zahlen muss, wird in einem weiteren Verfahren entschieden. (Az.: 12 O 544/05)