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Archiv-Artikel

Unerwartetes Telefonat kostete Job

DISKRIMINIERUNG Die Post muss wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz eine Entschädigung zahlen. Ein Ivorer wurde trickreich und heimlich einer zusätzlichen Deutschkontrolle unterzogen

Dann kam die Ablehnung: seine Deutschkenntnisse seien nicht ausreichend

Wer bei der Besetzung einer freien Stelle mit arglistigen Verfahren die Qualifikation eines ausländischen Bewerbers prüft, macht sich der Benachteiligung schuldig und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das hat gerade das Hamburger Arbeitsgericht entschieden und gewährte einem abgelehnten Bewerber 5.400 Euro Entschädigung.

Der 38-jährige Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, der seit zehn Jahren in Deutschland lebt, hatte sich auf einen Job als Briefzusteller beworben. Mehrere Monate war diese Stelle ausgeschrieben, dreimal hatte er seine Bewerbungsunterlagen zugesandt. Dann kam die Ablehnung, die Begründung: Seine Deutschkenntnisse seien für den Job nicht ausreichend, obwohl seine eingereichten Bewerbungsunterlagen und Arbeitszeugnisse eher das Gegenteil belegten. Die Post begründete die Ablehnung damit, dass dieser Eindruck bei einem unangekündigten Probeanruf entstanden sei.

Der Mann klagte auf Anraten der Hamburger Antidiskriminierungsberatung Basis & Woge nach dem AGG vor dem Arbeitsgericht. Und in den Erörterungen zeigte sich das Gericht der Argumentation des Klägers durchaus aufgeschlossen: Derartige nicht direkte Ermittlungen von Sprachkenntnissen bei Personen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, benachteiligen diese Bewerber. „Das kennt doch jeder selbst, der eigentlich fließend Englisch spricht, aber plötzlich und unerwartet mit einem Geschäftsanruf auf Englisch konfrontiert ist“, sagt der Anwalt des Ivorers, Sebastian Busch.

Birte Weiß von Basis & Woge begrüßte das Urteil als richtungsweisend und von grundsätzlicher Bedeutung. „Unsere Beratungspraxis zeigt, dass viele die Erfahrung teilen, mit der Begründung unzureichender Deutschkenntnisse ungerechtfertigterweise benachteiligt zu werden“, sagt Weiß. Das Urteil stehe stellvertretend für viele Fälle, „die nicht vor Gericht landen“.

Drei Jahre nach Inkrafttreten des AGG gebe es immer noch sehr wenige Gerichtsverfahren, bedauert auch Anwalt Busch. Auch deswegen sei das Urteil wichtig für die rechtliche Klärung von Diskriminierungstatbeständen. KAI VON APPEN