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Archiv-Artikel

Praktiziert bis zum bitteren Ende

Nach dem Tod einer Patientin ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Schönheitschirurgen. Gegen ihn liegen 14 Strafanzeigen wegen Körperverletzung vor

Nach dem Tod einer 33-jährigen Frau, die am 16. Dezember nach einer Schönheitsoperation in einer Bramfelder Tagesklinik gestorben ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen den behandelnden Arzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Parallel prüft die Gesundheitsbehörde den Entzug der Approbation von Roland S. Laut Sprecher Hartmut Stienen wird dem 44-Jährigen die Zulassung bis zur endgültigen Entscheidung zumindest vorläufig entzogen. Die Sprecherin der Hamburger Ärztekammer, Nicola Timpe, bestätigte, dass es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden gegen den Mediziner gegeben hat.

Roland S. ist auch der Hamburger Justiz bekannt. Der leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Ehlers bestätigte gestern gegenüber der taz, dass der Arzt bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt wurde. Zurzeit liegen der Staatsanwaltschaft zudem 14 Akten von Fällen vor, in denen frühere Patienten den Schönheitschirurgen wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt haben. Vor dem Landgericht Lübeck werden Ende Februar vier Zivilklagen verhandelt, mit denen ehemalige Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatz begehren.

Nach den ersten Beschwerden über Roland S., die im Jahr 2004 bei der Hamburger Ärztekammer eingegangen waren, hatten Staatsanwaltschaft und Gesundheitsbehörde gemeinsam ein Fachgutachten über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe bei einem Chirurgen in Auftrag gegeben. Das habe ergeben, sagt Behördensprecher Stienen, dass Roland S. zumindest wiederholt gegen ärztliche Berufspflichten wie der zur umfassenden Aufklärung und Dokumentation verstoßen hat.

Gestern ist dann bekannt geworden, dass eine 33-jährige Mutter von Zwillingen am 16. Dezember auf der Intensivstation des Barmbeker Krankenhauses starb, nachdem sie von Roland S. an der Nase operiert wurde und als Notfall in die Akutklinik eingeliefert werden musste. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge muss es einen Zwischenfall bei der Operation gegeben haben, wodurch Tülay D. zu wenig Sauerstoff bekam und das Bewusstsein verlor. Die Leiche der Frau wurde bereits obduziert, offenbar liegen Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Behandlung durch Roland S. vor. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Arzt, sagte Oberstaatsanwalt Ehlers, sei bereits die Praxis des Chirurgen in Bramfeld durchsucht worden. Elke Spanner