Erfolgreicher Test der Blockade

Dresden, erster Akt

VON LUISE STROTHMANN

Die gute Nachricht ist: Wer in Berlin mit einem Plakat zur Blockade des Naziprotests in Dresden aufruft, hat kein Verfahren zu befürchten. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht es im Gegensatz zur sächsischen nicht als Straftat an, den Satz „Gemeinsam blockieren“ an eine Wand zu kleben.

Hinter den Polizeiaktionen im Vorfeld des Naziaufmarsches steht keine einheitliche Rechtsauffassung. Das war schon nach den Durchsuchungen vor zwei Wochen klar. Es war bekannt, wo tausende von Plakaten ausliegen, das Bündnis selbst veröffentlichte die Verteilstellen. Durchsucht wurden zwei: ein Antifaladen in Berlin und das Büro der Dresdner Linkspartei. Dadurch kriminalisiert man die einen und schont die anderen – für dieselbe Tat.

Neue Plakate geklebt

Paradoxerweise nutzt dieses Vorgehen jetzt genau den Gegnern der Neonazis: Ein Beleg dafür ist die Hilflosigkeit der Polizisten im Umgang mit den Plakaten in den letzten Tagen in Berlin. Wenn tausende neue Plakate aufgehängt werden und Bundestagsabgeordnete den Leim auftragen, fragen die Protestierer damit auch: Glaubt ihr wirklich, das Gesetz fordert zwingend von euch, uns zu verhaften? Und dass nun selbst die sächsische Staatsanwaltschaft zurückrudert, beweist bloß: Die Durchsuchungen anzuordnen war eine politische Entscheidung, keine juristische.

Schon im Vorfeld der geplanten Proteste gegen die Neonazis zeigt sich, wie das Prinzip der Massenblockade funktioniert: Tausende von Menschen setzen sich auf eine Straße, so viele, dass es unmöglich ist, alle wegzutragen, und die Polizei deshalb die Nazidemo stoppen muss. Dieses Mal wurden so viele Plakate geklebt, bis die Staatsanwaltschaft von selbst innehielt. Das gibt Hoffnung für den 13. Februar.