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Archiv-Artikel

Demo in der Bannmeile

PROTEST II Wegen einer Aktion der Grünen ermittelt das Landeskriminalamt

Von LUS

Nach einer Protestaktion der Berliner Grünen-Fraktion vor dem Abgeordnetenhaus ermittelt das Landeskriminalamt (LKA) wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungs- und Bannmeilengesetz. Am Donnerstag hatten sich Mitglieder der Fraktion mit Plakaten, die zum Protest gegen den Dresdener Neonaziaufmarsch am 13. Februar aufrufen, vor dem Gebäude aufgestellt. „Wir wollten ein Zeichen der Solidarisierung setzten, indem wir die Plakate zeigen, derentwegen die sächsische Staatsanwaltschaft ermittelt“, sagte Clara Herrmann, Fraktionssprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus. Außer ihr beteiligten sich etwa die Exfraktionsvorsitzende Franziska Eichstädt-Bohlig und der innenpolitische Sprecher Benedikt Lux.

Die etwa zehnminütige Aktion wurde von Polizisten gefilmt. Am Freitag leitete das LKA Ermittlungen ein – allerdings nicht wegen der Plakate, sondern wegen einer unangemeldeten Versammlung in der Bannmeile.

Vor dem Abgeordnetenhaus sind Menschenansammlungen nur als Gottesdienste, kirchliche Prozessionen, „gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste“ erlaubt. Für alles andere braucht man eine Sondererlaubnis, nach der die Grünen nicht gefragt hatten. „Ich habe ehrlich gesagt nicht an die Bannmeile gedacht“, sagte Herrmann. LUS