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Archiv-Artikel

ALG-Bezieher soll Bedarf beweisen

MÜNCHEN dpa ■ Aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Forderungen nach einer Umkehr der Beweislast beim Arbeitslosengeld-II-Bezug laut geworden. Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, solle künftig nachweisen, dass er bedürftig ist, forderte BA-Verwaltungsratsvize Peter Clever im Focus. Vor allem im Fall „eheähnlicher Gemeinschaften“ müsse dies gelten. Bei Paaren wird das Einkommen des Partners bei der ALG-II-Berechnung herangezogen. Künftig müsse es genügen, wenn „zwei zusammenleben und sich Bett und Schrank teilen“, so Clever. Bislang müssen die zuständigen Ämter diesen Nachweis führen und scheitern damit oft vor den Sozialgerichten. Jürgen Heike, Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, unterstützt den Vorstoß.