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Archiv-Artikel

nicht vergessen...

... hat die Lübecker Berufsfeuerwehr, ihre Hansestadt wegen der Umsetzung der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie vor Gericht zu zerren. Das Verwaltungsgericht in Schleswig bestätigte gestern, dass der Personalrat der Feuerwehr einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt habe. Die seit dem 1. Januar geltende Richtlinie reduziert die Arbeitszeit der Rettungskräfte von 56 auf 48 Stunden pro Woche. Auf Lübeck kämen dadurch Kosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu, 26 neue Feuerwehrleute müßten eingestellt werden. Die hoch verschuldete Hansestadt will die Beratungen des EU-Ministerrates über Ausnahmen abwarten, die in diesem Jahr stattfinden sollen.

Alle Landtagsfraktionen haben sich in Niedersachsen auf eine Verfassungsänderung zur Einführung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, soll bezahlen“) geeinigt. Ziel der Neuregelung ist es, die Kommunen im Land vor neuen finanziellen Belastungen zu schützen. Künftig will sich Niedersachsen zur Erstattung der Kosten verpflichten, wenn es Städten und Gemeinden neue Aufgaben überträgt. Für die notwendige Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich.