: Neue Regelungen für das ALG I
Bremen taz ■ Die Agentur für Arbeit in Bremen macht auf Änderungen beim Arbeitslosengeld I (ALG I) aufmerksam, die ab dem 1. Februar 2006 in Kraft treten. So gibt es grundsätzlich nur noch für zwölf Monate ALG I, lediglich über 55-Jährige können 18 (statt bisher 32) Monate lang ALG I beziehen. Außerdem müssen Arbeitslose künftig eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten innerhalb der letzten beiden Jahre nachweisen. Bisher wurden die letzten drei Jahren angerechnet. Sondervorschriften für Saisonarbeitnehmer, Selbständige, Wehr- und Ersatzdienstleistende entfallen. Letztere sind nunmehr ebenfalls in der Arbeitslosenversicherung versichert, SchülerInnen müssen sich also nach dem Ende der Schulausbildung nicht mehr arbeitslos melden, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Wehr- oder Ersatzdienst zu erwerben. Völlig neu ist dieMöglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonal, Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU im Ausland arbeiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die entsprechenden Personen innerhalb der letzten zwei Jahre vor der freiwilligen Weiterversicherung versicherungspflichtig beschäftigt oder BezieherInnen von Arbeitslosengeld gewesen sein müssen.