LESERINNENBRIEFE :
Schlechte Praxis
■ betr.: „Steuergeld stinkt nicht“, taz vom 2. 2. 10
Das Argument, dass der Staat auch in anderen Fällen mit Verbrechern Geschäfte macht, zeigt nur, wie weit es schon mit unserer Rechtsstaatlichkeit gekommen ist. Man sollte sich nicht an schlechter Praxis orientieren, sondern versuchen, diese abzustellen. Dass zufällig die „politischen Gegner“ der gleichen Meinung wie Datenschützer sind, sollte nicht dazu verleiten, den Wert der rechtsstaatlichen Praxis zu mindern oder gar außer Kraft zu setzen. Nicht, dass ich missverstanden werde: Steuersünder müssen bestraft werden. Wieso droht man der Schweiz nicht (zum Beispiel) mit einem Wirtschaftsboykott, wenn sie Kontodaten von vermuteten Steuersündern nicht rausgeben. RAINER GERDES, Dortmund
Tor zu totalitärem Staat
■ betr.: „Steuerfahndung – ab jetzt effektiv und legal“, taz v. 3. 2. 10
Warum sollen neue gesetzliche Instrumentarien geschaffen werden, wenn es doch effektive Gesetze und staatliche Organisationen gibt, die die bestehenden Probleme einwandfrei lösen können? Wolfgang Neskovic hat dies sehr gut erkannt, indem er fordert, dass der Staat mehr Betriebsprüfer und Steuerfahnder einstellen soll. Denn genau diese Beamten sind die einzigen Beamten, die dem Staat mehr Geld einbringen als sie kosten. Mit dem geforderten Gesetz nach Straffreiheit und Bezahlung von Datenraub wird ein Tor geöffnet, welches uns in einen totalitären Staat führt. ARNE MATSCHINSKY, Hamburg
Schutz vor Betriebsprüfungen
■ betr.: „Steuergeld stinkt nicht“, taz vom 2. 2. 10
Steuerdaten kaufen, ja oder nein? Hier hat jede Seite logische Argumente. Mich überzeugt schon die Frage des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, woher wir wissen können, ob die Daten stimmen. Die Argumente der Politiker, die gegen den Datenkauf sind, müssen natürlich auch vor dem Hintergrund Zumwinkel gesehen werden. Noch so etwas wäre des Guten zu viel. Es sei denn, die Daten würden diesmal gesiebt.
Zu Herrn Semlers Angriff auf die Schweiz und deren Banken muss gesagt werden, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Delikt ist. Die Schweiz lockt Kapitalanleger mit dem Bankgeheimnis an. Die Bundesrepublik Deutschland mit dem Schutz vor Betriebsprüfungen. Siehe die Steuerfahnderaffäre in Hessen, die doch nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Wo ist da der Unterschied zur Schweiz oder den Steueroasen? ULRICH WINKELEWSKI, St. Katharinen
Für Klimaschutz nicht frieren
■ betr.: „Die Chinesen wollen nicht mehr frieren“, taz vom 3.2. 10
Der Artikel erweckt den Eindruck, die Treibhausgasemissionen müssten steigen, damit die Chinesen nicht mehr frieren müssen – diese Botschaft: „Mehr Wohlstand und Wohlbefinden nur mit mehr Treibhausgasen“, ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in China falsch, gerade bei Gebäudeheizung. Ein Gebäudesanierungsprojekt der gtz in Nordostchina, in Tangshan, bewirkte nicht nur einen Anstieg der Innentemperatur im Winter von (bibber) 12 auf angenehme 22 Grad, sondern zugleich eine Energieeinsparung von 40 Prozent! Näheres unter http://www.gtz.de/de/themen/18068.htm.
Schon heute können mit geringen oder ohne zusätzliche Kosten Null-Energie-Häuser gebaut werden oder, etwas aufwändiger, auch bestehende Gebäude auf Null-Energie-Niveau saniert werden. Niemand muss für den Klimaschutz frieren! SILKE KARCHER, Berlin
Kostenlose Sicherheit
■ betr.: „Der doppelte Wettbewerb“, taz vom 30. 1. 10
Zu dem Thema, ob Fußballvereine sich an den Kosten für den meist nötigen Polizeieinsatz beteiligen sollen, findet ihr Autor Andreas Rüttenauer, dass die 683 Millionen Euro Steuern kein Argument dagegen sind. Wer Steuern zahle, könne nicht automatisch Gegenleistungen erwarten. Damit hat er sicherlich recht, nur denke ich, dass es weiterhin die Aufgabe des Staates bleiben soll, für Sicherheit zu sorgen und dafür aufzukommen. Wenn ein Verein sich glaubhaft darum bemüht, das Gewaltpotenzial in den Stadien zu reduzieren, dann sind Steuern natürlich auch dafür da, die Zuschauer und alle anderen Beteiligten zu beschützen. Wären die Vereine dazu verpflichtet, die Polizeieinsätze mitzubezahlen, käme mir das so vor, als müsse man bei einer zu lauten Party die von den gestörten Nachbarn gerufene Polizei selbst bezahlen. STEFAN MANDERSCHEID, Saarbrücken