: Soziale Verunsicherung
Betr.: „Uldall macht Arbeit“, taz hamburg v. 18. 1.
In dem Artikel wird auf das Phänomen von Umzugsaufforderungen an ALG-II-Berechtigte eingegangen, deren Mieten höher sind als die von der Stadt Hamburg festgelegten Mietobergrenzen. Ein rechtlich korrektes – entsprechend den fachlichen Weisungen der Freien und Hansestadt Hamburg – Vorgehen in diesen Fällen entspricht nicht der zitierten pauschalen Äußerung des Arge-Sprechers: Erst dann, wenn Menschen eine freie, beziehbare zumutbare Wohnung im Rahmen der Mietobergrenzen nachgewiesen werden kann und dann kein Umzug erfolgt, kann sich die Arge auf den Standpunkt stellen, dass keine Bedürftigkeit vorliege.
Wer trotz – gegenüber der Arge nachgewiesenen – „ausreichender Bemühungen“ nach einem halben Jahr noch keine für die Arge angemessene Wohnung gefunden hat, kann in seiner Wohnung bleiben und seine Miete muss in tatsächlicher Höhe weiter übernommen werden. Natürlich muss man sich weiterhin um eine günstigere Wohnung bemühen. Im Übrigen gibt es im Einzelfall durchaus Konstellationen, in denen widersprochen werden kann. Wir raten allen, die Umzugsaufforderungen bekommen, sich über die Handlungsspielräume und die korrekten rechtlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen. (Hinweise darauf und auf Beratungsstellen finden sich auf der homepage der Diakonie unter www.hartziv-beratung-hh.de und auf www.fehlt-ihnen-etwas.de/hamburg.)
Auf einer Veranstaltung des Ökumenischen Podiums Sozialpolitik am 20.12.2005 zum Thema „Miete zu teuer – raus aus der Wohnung“ wurden die möglichen sozialen Folgen dieser Regelung beleuchtet und festgestellt, dass die Obergrenzen für den Hamburger Wohnungsmarkt zu niedrig angesetzt sind, dass Umzugsaufforderungen zur sozialen Verunsicherung beitragen – und dass es lohnend ist, sich im Einzelfall auch rechtlich zur Wehr zur setzen. Wolfgang Völker, Stephan Nagel, Diakonisches Werk Hamburg