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Archiv-Artikel

Alle WM-Mitarbeiter werden durchleuchtet

Sicherheitsbehörden von Land und Bund gleichen Namenslisten ab. Mehr als 200.000 Personen in ganz Deutschland sind betroffen. Innensenator Ehrhart Körting: Anschläge und Propagandadelikte sollen so verhindert werden

Ob als Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer – wer während der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) im Berliner Olympia-Stadion arbeiten will, wird zuvor von Polizei und Verfassungsschutz geprüft. Dies erklärte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern im Verfassungsschutzausschuss. Wegen des „hohen weltweiten Interesses“ an der WM gebe es hier eine „hohe Sensibilität“. Ein Anschlag, aber auch Propagandadelikte – gemeint ist das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole – sollen so nach Möglichkeit verhindert werden. Deshalb muss jedes Unternehmen, das ins Geschäft kommen will, seine MitarbeiterInnen namentlich bei der Fifa anmelden.

Betroffen sind neben dem Servicepersonal auch die Kräfte von Sicherungs- und Hilfsorganisationen, Medienvertreter, das Personal der WM-Sponsoren, Begleitdelegationen der Offiziellen sowie die Mitarbeiter des Organisationskomitees und der Fifa selbst. Die Namenslisten mit bundesweit schätzungsweise über 200.000 Personen werden an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Dieses hat mit einem so genannten single point of contact eine spezielle zentrale Anlaufstelle gebildet. Berliner Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.

Bewerber aus dem Ausland überprüft das BKA selbst. In Deutschland Lebende werden an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und je nach Wohnsitz an die Landeskriminalämter abgegeben. Wer in den Polizeidateien als Hooligan oder anderweitig als gewalttätig oder gewaltbereit erfasst ist, hat schlechte Karten. Ähnlich beim BfV, wo die Listen durch das nachrichtendienstliche Datensystem Nadis geschickt werden. Ausreichend sind ebenfalls Anhaltspunkte für eine gewisse Gewaltbereitschaft – etwa Aufrufe – oder für extremistische Tätigkeiten bis hin zu entsprechender Propaganda.

Fällt dabei ein Berliner auf, richtet das BfV eine Anfrage an den hiesigen Verfassungsschutz und bittet um nähere Informationen in Form eines „Votums“. Für das Berliner Amt sei das „ein überschaubarer Verwaltungsaufwand“, sagt Innensenator Körting.

Fällt das Votum seiner Mitarbeiter negativ aus, gibt es in der Regel auch hier die rote Karte. Die Überprüfungsergebnisse gehen dann zurück ans BKA und von dort sowohl an die Betroffenen wie auch an die Fifa. Dieses „nationale Sicherheitskonzept“, so Körting, sei mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Probleme sind absehbar. Denn was geschieht etwa, wenn Daten falsch gespeichert werden oder Namensverwechslungen auftreten? Natürlich gebe es rechtzeitig ein Einspruchs- und Beschwerderecht, sagte Innensenator Körting, denn im Mai soll das Verfahren abgeschlossen sein. Angesichts der gängigen Praxis bei Aktenauskünften der Sicherheitsbehörden ist absehbar, wie es weitergeht: Im Streitfalle entscheidet ein Gericht. Die Fußball-WM ist dann schon lange vorbei. Otto Diederichs