Schleswig-Holstein soll zweigliedrig werden

BILDUNG Die rot-grün-blaue Kieler Landesregierung hat ihren Entwurf für ein neues Schulgesetz vorgelegt

An Gemeinschaftsschulen sind laut dem Gesetzentwurf drei Abschlüsse möglich

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat ein neues Schulgesetz auf den Weg gebracht, das zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll. Kern ist die Einführung einer zweigliedrigen Struktur mit Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Als Ziele nannte Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) mehr Bildungsgerechtigkeit, längeres gemeinsames Lernen und eine Erhöhung der Abiturientenquote. Jedes Kind solle unabhängig von seiner sozialen Herkunft eine Chance auf einen bestmöglichen Abschluss bekommen.

Nach langem Streit um Schulstrukturen hofft Wende nun auf eine Situation, „die dem Schulfrieden immer näher kommt“. Nach dem Referentenentwurf, der nun in die Verbandsanhörung geht, soll an Gymnasien in der Regel nach acht Jahren das Abitur erworben werden. Gymnasien, die 2014/2015 bereits einen neunjährigen Bildungsgang haben, können ebenso fortgeführt werden wie die „Y-Gymnasien“ mit parallelem G8- und G9-Angebot. An Gemeinschaftsschulen sind drei Abschlüsse möglich: die Berufsbildungsreife (statt: Hauptschulabschluss) nach neun Jahren, Mittlerer Abschluss (statt: Realschulabschluss) nach zehn Jahren und Abitur nach 13 Jahren (G9).

Heike Franzen, bildungspolitische Sprecherin der CDU stört sich vor allem am generellen Kooperationsverbot zwischen Gemeinschaftsschulen und gymnasialer Oberstufe. Das habe Wende damit begründet, dass die pädagogischen Ansätze beider Schularten zu unterschiedlich seien. „Damit unterstellt die Ministerin, dass die Gemeinschaftsschulen nicht in der Lage sind, die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe vorzubereiten.“ Anita Klahn (FDP) warf der Regierung vor, sie habe einen Konfrontationskurs eingeschlagen. Es gebe keine Umfrage, die sich nicht klar für die Wiedereinführung von G9 ausspreche. (dpa)