: „Nicht ohne uns über uns“
INKLUSION Die UN-Konvention über Behindertenrechte muss in Landesrecht und lokale Maßnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel in Hinblick auf die kommenden Wahlen
VON HENNING BLEYL
„Nun muss der Schatz gehoben werden“, sagt Klaus Lachwitz. Er ist Geschäftsführer der Bundesvereinigung „Lebenshilfe“ und meint mit „Schatz“ das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Die lokale Relevanz dieser Ende 2008 vom Bundestag ratifizierten Konvention ist groß – falls ihre Paragraphen nicht in Schubladen vergraben bleiben.
Zum Beispiel der neunundzwanzigste. Der Paragraph garantiert Behinderten die Teilhabe am politischen Leben. Was bedeutet das für die kommenden Bürgerschaftswahlen? Dass das neue System, bei dem man fünf Stimmen panaschiert oder kumuliert, auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlich gemacht wird. Oder: Dass der Wahlzettel, der nach jetziger Planung raumgreifende Dimensionen hat, auch für Blinde mit ihren Schablonen handhabbar ist.
Dieter Stegmann, Vorsitzender der „Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen“, wünscht sich zudem Wahlprogramme, in denen zumindest die Kernaussagen auch in „leichter Sprache“ verfasst sind. Und dass die Grünen wie vor vier Jahren zu Wahlkampf-Veranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen einladen, „kann es aus unserer Sicht nicht mehr geben“. Die Konvention umfasst alle Lebensbereiche: ein Paragraf verlangt, öffentliche Gebäude auch in Blindenschrift zu beschildern. Bei Nummer 24 war Bremen schon fleißig: das inklusive Schulgesetz. Nun müsse allerdings sichergestellt werden, dass Behinderte tatsächlich unabhängig vom Umfang ihres Hilfsbedarfs in wohnortnahe Schulen dürfen, sagt Andreas Hoops von der Lebenshilfe Bremen. Wo liegen etwaige Grenzen? „Inklusion um jeden Preis ist auch nicht richtig“, räumt Hoops ein. Wenn Schüler und Eltern Ängste haben, den geschützten Raum eines Förderzentrums zu verlassen, habe er Verständnis, sagt auch Stegmann. Grundsätzliches Ziel seines Verbandes sei jedoch die Aufhebung von Aussonderung.
Im Detail zeigen sich freilich zahlreiche Partikularperspektiven. Wie etwa löst man den klassischen Interessenkonflikt zwischen Blinden und Rollstuhlfahrern? Für Letztere sind hohe Bordsteine ein Graus, Sehbehinderte orientieren sich an ihnen. Es gibt Lösungen: Etwa die „zweifachen Querungsspuren“, bei denen ein Blinden-Leitstreifen vor Ampeln zum Bordstein führt, sich daneben jedoch eine Rampe senkt. Ob sie in Bremen zu Anwendung kommen, ist nach Auskunft des Landesbehindertenbeauftragten Joachim Steinbrück allerdings offen.
Für ihn gilt: „Behindertenpolitik muss aus der sozialpolitischen Ecke heraus“ – also auch vom Wirtschaftsressort gemacht werden. Indem es zum Beispiel keine Gaststätten mit Barrieren fördert. Dass dies beim Ausbau der Schlachte nicht beachtet wurde, führt derzeit zu intensiven Auseinandersetzungen. Steinbrück will die Umsetzungsbemühungen der UN-Konvention nun in einem Landesaktionsplan bündeln. Selbstverständlich begleitet von einem Beirat, der die Betroffenen vertritt. Stegmann betont als Motto: „Nicht ohne uns über uns.“