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Archiv-Artikel

BGH erleichtert Zwangsräumung

KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die wegen Mietschulden eine Zwangsräumung und Herausgabe der Wohnung erwirken. Nach der Entscheidung kann der Vermieter wegen bestehender Mietschulden zunächst sein Pfandrecht auf alle Einrichtungsgegenstände geltend machen. Der Gerichtsvollzieher hat dagegen im Streitfall nicht mehr zu entscheiden, welche Stücke unpfändbar sind und aus der Wohnung abtransportiert werden und welche als Pfand zurückbleiben. Dadurch entfallen auch die hohen Vorschüsse für den Abtransport unpfändbarer Gegenstände, die bisher der Vermieter tragen musste. (Az.: IZB 45/05)