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Archiv-Artikel

Was uns das neue Schulgesetz bringt

Von D wie Disziplinarrecht bis Z wie Zentralabitur – die wichtigsten Änderungen in Kürze

Disziplinarrechte: Die Rechte der LehrerInnen werden gestärkt. Einsprüche der Eltern gegen den vorübergehenden Unterrichtsausschluss haben keine aufschiebende Wirkung mehr.

Elternsprechtage: Die Schulen haben den Auftrag, Elternsprechtage oder Konferenzen nur noch außerhalb der Unterrichtszeit abzuhalten. Schulleitungen sollen darauf achten, dass kein Unterricht ausfällt.

Elternwille: Wird beim Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule eingeschränkt. In Zweifelsfällen gibt es nun einen so genannten dreitägigen „Prognoseunterricht“. Wenn dann das Kind den LehrerInnen zufolge nicht für die gewünschte Schulform geeignet ist, bleibt sie verwehrt.

Einschulung: Ab 2007 wird das Sprachvermögen bei allen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt. Der Stichtag für die Einschulung wird ab Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt, damit wird das Einschulungsalter ein halbes Jahr vorgezogen.

Kopfnoten: Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler wird künftig wie in Baden-Württemberg benotet, ebenso das schulische und außerschulische Engagement.

LehrerInnen: Durch das neue Gesetz müssen mehr Lehrkräfte eingestellt werden. Der Bedarf soll mit frei werdenden Kapazitäten durch sinkende Schülerzahlen gedeckt werden. Die Landesregierung will außerdem 4.000 zusätzliche LehrerInnen einstellen.

Oberstufe: Die gymnasiale Oberstufe wird neu geordnet. An den Gymnasien wird das Abitur nach zwölf Schuljahren eingeführt. Dort beginnt die Oberstufe mit der Klasse 10, an Gesamtschulen erst mit der Klasse 11. Die Gesamtschüler brauchen ein Jahr länger bis zum Abi. Auch Haupt- oder Realschüler, die noch Abitur machen wollen, müssen dreizehn Jahre die Schulbank drücken. Leistungskurse werden abgeschafft, stattdessen gibt es vier-, drei- und zweistufige Kurse. Aus bisher vier Prüfungsfächern werden fünf, darunter sind Deutsch, Mathe und eine Fremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach oder eine weitere Fremdsprache sowie ein Fach freier Wahl festgeschrieben, in dem die mündliche Prüfung erfolgt.

Schulleiter: Werden künftig von der Schulkonferenz gewählt und nicht wie bisher vom Schulausschuss des Stadtrats. Der Schulträger hat allerdings ein Vetorecht.

Schulkonferenz: Die erst vor kurzem eingeführte Drittelparität wird wieder aufgehoben. Die Konferenz setzt sich künftig zur Hälfte aus SchülerInnen und Eltern und zur anderen Hälfte aus Lehren zusammen.

Schulbezirke: Die Schulbezirke für Grund- und Berufsschulen werden zum 1. August 2008 abgeschafft. Hat eine Grundschule freie Plätze, können dort auch Kinder aus anderen Vierteln angemeldet werden. Kommunen wollen selbst über Auflösung der Bezirke entscheiden. Schülerfahrtkosten werden nur bis zur nächstgelegenen Schule erstattet.

Schulbücher: Sind künftig nicht nur für Sozialhilfe-Empfänger, sondern auch für ALG-II-Bezieher kostenlos.

Schulwechsel: Jährlich soll die Schulkonferenz entscheiden, ob leistungsstarken Schülern der Aufstieg zu anderen Schulformen empfohlen wird.

Unterricht: Ab dem Schuljahr 2008/2009 wird das Fach Englisch bereits ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse unterrichtet. Dies ist allerdings nicht Gegenstand des Schulgesetzes, sondern der Ausbildungsordnung für die Grundschule. Die wird noch geändert.

Zentralabitur: Soll ab Sommer 2007 eingeführt werden.

GESA SCHÖLGENS