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Archiv-Artikel

Kampf um Kohle in Karlsruhe

TAGEBAU Verfassungsgericht verhandelt über Klage von Garzweiler-Nachbar und Naturschutzbund

KARLSRUHE dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Klage eines Anwohners sowie des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) verhandelt, die sich durch den Braunkohletagebau im nordrhein-westfälischen Garzweiler in ihren Grundrechten verletzt sehen. Der Anwohner will sein Haus vor Enteignung und Abriss schützen.

Die Bundesregierung verteidigte den Braunkohleabbau. Er trage immer noch erheblich zur Energieversorgung bei, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer. Bemerkenswert war allerdings, dass neben den Klägern auch der Vertreter des Umweltbundesamts, Harry Lehmann, dieser Darstellung widersprach. Braunkohle sei seit vielen Jahren verzichtbar. Mit dem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

In der ostdeutschen Lausitz wenden sich Umweltschützer und Anwohner unterdessen gegen aktuelle Pläne, die Braunkohleförderung dort weiter auszubauen. Der Chef der IG Bergbau, Michael Vassiliadis, verteidigt die Braunkohle im taz-Interview hingegen als „wichtige Brücke in das regenerative Zeitalter“.

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