URTEIL ZUM ANRECHNEN VON PRÄMIE ALS EINKOMMEN : Abwrackprämie mindert nicht Hartz IV
DARMSTADT | Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen darf die Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen würde ihren Zweck vereiteln, die Verschrottung alter und den Absatz neuer Autos zu fördern, so das Hessische Landessozialgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Gericht verhandelte den Fall einer 51-Jährigen aus dem hessischen Schwalm-Eder-Kreis, die für den Kauf eines Neuwagens die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro erhielt. Bei der Berechnung ihrer Hartz-IV-Leistungen rechnete die Behörde diese Prämie für sechs Monate als Einkommen an, weshalb sie statt 634 Euro im Monat nur noch 233 Euro bekam. Das Sozialgericht Marburg und das Hessische Landessozialgericht gaben dem Einspruch der Klägerin statt. Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme. (epd)