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Muslim-Test: doch Generalverdacht

BERLIN taz ■ Entgegen seinen Behauptungen hat das Innenministerium Baden-Württembergs die Einbürgerungsbehörden doch angewiesen, bei Muslimen „generell“ Zweifel an ihrer Loyalität zum Grundgesetz zu haben. Jedem Muslim seien daher Fragen des umstrittenen Gesprächsleitfadens zu stellen. Für alle anderen Einbürgerungsbewerber gelte diese Regelung nur, wenn im Einzelfall Zweifel an der Ernsthaftigkeit zum Grundgesetz bestehen. Das geht aus einer Anweisung des Innenministeriums vom vergangenen September hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Das hatte CDU-Innenminister Heribert Rech bislang stets bestritten – und den Vorwurf des Generalverdachts gegenüber Muslimen zurückgewiesen. Veröffentlichungen des Ministeriums seien falsch verstanden worden. Dass das nicht stimmt, ist jetzt belegt. SAM

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