preisstreik : Gasboykott braucht langen Atem
Der Widerstand der „Gasrebellen“ gegen die unverschämt erscheinende Preispolitik der Gasversorger ist ein Akt bürgerlicher Notwehr. Mit ihrem zivilen Ungehorsam wehren sie sich zurecht gegen deren unverfrorenes Gebaren. Aller Orten wehren sich die Unternehmen mit Händen und Füßen dagegen, ihre Kalkulationen gegenüber den ihnen ausgelieferten Kunden – und zwar nachvollziehbar und entsprechend nachprüfbar – offen zu legen. Damit setzen sie sich dem Verdacht der Willkür aus. Dass sie erst von Gerichten dazu gezwungen werden müssen, zu tun, was eigentlich für sie selbstverständlich zu sein hätte, ist ein Armutszeugnis. Denn die Unternehmen haben eine Bringschuld: Wer so wie sie derart kräftig an der Preisspirale dreht, muss dies hinreichend gegenüber seinen Abnehmern begründen – solange diese keine wirkliche Alternative haben.
KOMMENTAR VON PASCAL BEUCKER
Genau an der fehlt es jedoch. Deshalb kann es auch nicht angehen, wenn wie im Fall jenes Euskirchener Ehepaars ein Amtsgericht das hohe Lied der freien Marktwirtschaft zugunsten eines Unternehmens singt, dass in seinem Bereich über eine Monopolstellung verfügt. So ist es den auch nur begrüßenswert, dass das Bonner Landgericht jetzt in seiner Zwischenentscheidung das geradezu zynische erstinstanzliche Urteil ihrer Euskirchener Amtsgerichtskollegen kassiert hat. Die hatten befunden, die Kläger seien ja gar auf ihren regionalen Versorger angewiesen, sondern könnten sich ja schließlich auch mittels Solarzellen oder Wärmepumpen mit Energie versorgen ... Hat nur noch der Vorschlag gefehlt, das Bäumchen im Garten zum Heizen abzuholzen.
Doch auch wenn das Landgericht in Bonn nun größeren Realitätssinn bewiesen hat und auch vergleichbare Urteile andernorts den „Gasrebellen“ Mut machen: Die Schlacht ist noch lange nicht geschlagen. Denn schon jetzt steht fest: Sie werden einen langen Atem haben müssen – bis hin zum Bundesgerichtshof. Ausgang offen.