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Archiv-Artikel

Israels Zollhoheit gilt nicht für Siedlungen

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als israelische, urteilt der EuGH: „Keine bloße Formalität“

AUS BRÜSSEL DANIELA WEINGÄRTNER

Produkte aus israelischen Siedlungen, die sich auf palästinensischem Gebiet befinden, benötigen auch künftig eine Ausfuhrbescheinigung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern in einem Urteil bestätigt.

In dem vorliegenden Fall hatte der Hamburger Zoll sich geweigert, die Zollbefreiung für Sprudelzubereiter der Firma Soda-Club anzuerkennen, deren Produktionsstätten in einer jüdischen Siedlung in Ostjerusalem liegen. Weil Israel die Siedlung unter eigene Zollhoheit stellte, hatte die einführende deutsche Firma Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.

Brita hatte argumentiert, die beiliegende israelische Herkunftsbezeichnung reiche aus, da es ja faktisch keinen Unterschied mache, ob die Sodabereiter auf israelischem oder palästinensischem Gebiet produziert wurden. Für beide Hoheitsbereiche gebe es eine Steuerbefreiung.

Das sieht der Europäische Gerichtshof anders. „Dieses Erfordernis eines gültigen Ursprungsnachweises, der von der zuständigen Behörde stammt, kann nicht als bloße Formalität angesehen werden“, heißt es in dem Urteil.

Damit stärkt das Gericht die Linie des Europaparlaments, das sich im vergangenen Dezember mit einem Kommissionsbericht aus Ostjerusalem befasst hatte, in dem die aggressive Siedlungspolitik der israelischen Behörden angeprangert wird. Dieser Bericht nennt als eine mögliche Protestmaßnahme der EU gegen den Siedlungsausbau, den von dort stammenden Waren keine Zollfreiheit mehr zu gewähren. Die Gerichtsentscheidung verschafft den Zollbehörden in dieser Frage Rechtssicherheit.

Auch davor hatte es ums Kleingedruckte in den Zollvereinbarungen zwischen der EU und Israel ständig Streit gegeben. So hatten im April 2006 die Außenminister der EU Israel aufgefordert, Zoll- und Steuereinnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro an die Palästinensische Autonomiebehörde zu überweisen. Dabei handelte es sich um Ausfuhrzölle für Produkte aus den palästinensischen Gebieten, die die israelischen Zollbehörden einbehalten hatten.

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