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Archiv-Artikel

STASI-FRAGEN Akten über East-Side-Gallery-Investor „herausgabefähig“

Die Stasi-Unterlagen zum Investor an der Berliner East Gallery müssen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht unter Verschluss bleiben. Die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen dürfe entsprechende Papiere herausgeben, teilte das Gericht am Montag mit. Zugleich wurde deutlich, dass die Akten trotzdem bis auf Weiteres in der Bundesbehörde bleiben.

Zwar scheiterte Investor Maik Uwe Hinkel mit seinem Eilantrag gegen die geplante Herausgabe vor dem Verwaltungsgericht, er legte aber umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, sagte nach Angaben seiner Sprecherin, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werde abgewartet.

Hinkel will auf dem früheren Todesstreifen an der Spree ein Luxuswohnprojekt bauen. Es gab massive Proteste, weil für das Vorhaben Teile der weltbekannten Galerie mit Mauerbildern herausgenommen wurden.

Laut Verwaltungsgericht kam die Stasi-Unterlagen-Behörde nach Recherchen zu dem Ergebnis, der heutige Unternehmer sei in den 80er Jahren als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi tätig gewesen. Hinkel habe erklärt, er sei kein IM gewesen, eine Stasi-Verpflichtung habe er demnach auch nicht unterschrieben, so das Gericht. Nach Angaben von Behördensprecherin Dagmar Hovestädt plant Jahn nach wie vor, die Unterlagen den Antragstellern zur Verfügung zu stellen. Das OVG habe ihn aber aufgefordert, bis zu seiner Entscheidung nichts zu unternehmen.

Laut Bundesbehörde beschreiben die Papiere zu IM „Jens Peter“ eine inoffizielle Tätigkeit, so wie sie das Stasi-Unterlagen-Gesetz definiert. „Daher sind die Unterlagen herausgabefähig“, zitierte die Sprecherin Jahns Ansicht. (dpa)