Umstrittener Warnstreik beim Klinikum der Diakonie

TARIFSTREIT Ver.di will bessere Bezahlung durchsetzen. Geschäftsführer spricht von Übergangsproblem

Die Kirchen sprechen ihren Beschäftigten das Streikrecht mit Hinweis auf ihr Selbstbestimmungsrecht ab

Es ist zwar umstritten, ob sie es überhaupt dürfen: Trotzdem haben am Dienstag rund 100 Beschäftigte des Diakonie-Klinikums ihre Arbeit ruhen lassen, um für eine bessere Bezahlung zu protestieren. Die Klinik-Mitarbeiter sehen sich tariflich gegenüber den Beschäftigten anderer Krankenhäuser und anderer Bereiche der Diakonie benachteiligt. Ob sie streiken dürfen, klärt heute das Arbeitsgericht in Bielefeld.

Bei kirchlichen Einrichtungen sind die Gehälter bisher einvernehmlich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt worden. Ein Streikrecht der Beschäftigten ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht in Anspruch genommen, solange sich die Beschäftigten fair behandelt fühlten. Die Kirchen sprechen ihren Beschäftigten das Streikrecht mit dem Hinweis auf ihr Selbstbestimmungsrecht ab. Dagegen steht das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit. Beide sind im Grundgesetz verbürgt. Der Termin in Bielefeld ist der Beginn eines Prozesses, mit dem geklärt werden soll, welches Recht höher zu veranschlagen ist.

Die Hamburger Klinikums-Mitarbeiter wollten das nicht abwarten. „Sie sehen nicht mehr ein, dass sie für ihre gute Arbeit weniger Geld bekommen sollen als Beschäftigte in anderen Krankenhäusern, für die ein Tarifvertrag gilt“, sagt Sabine Bauer, Sprecherin der Gewerkschaft Ver.di in Hamburg.

Jörn Wessel, der Geschäftsführer des Klinikums, bestreitet, dass seine Mitarbeiter schlechter bezahlt werden als die anderer Häuser. Das Problem sei, dass das Klinikum seine Gehaltsstruktur nach dem Vorbild des Bundesangestelltentarifs (BAT) umgestalte. Das führe in einer noch bis 2014 laufenden Umstellungsphase zu niedrigeren Einstiegsgehältern. GERNOT KNÖDLER