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Archiv-Artikel

Wasser marsch!

Die Landesregierung schwächt das geplante Verbot wirtschaftlicher Betätigung für Kommunen ab. Die alten städtischen Unternehmen darf es auch nach der Reform geben. Grüne: „fauler Trick“

VON MIRIAM BUNJES

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden begrüßen die Einigung der schwarz-gelben Koalition auf ein abgeschwächtes unternehmerisches Verbot für Kommunen. „Das ist das Mindeste, was die Landesregierung zu unserer Rettung beitragen kann“, sagt Jens Metzger vom nordrhein-westfälischen Städtetag, der die 40 kreisfreien Städte des Landes vertritt. Auch die Vertretung der kleineren Kommunen – der Städte- und Gemeindebund – äußerte sich erleichtert.

Der entscheidende Arbeitskreis der Landesregierung hat nach monatelangen Diskussionen einen Kompromiss ausgearbeitet, im März soll das Kabinett über den Gesetzentwurf entscheiden. Ursprünglich sollte den Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung nur dann erlaubt werden, wenn ein „dringender öffentlicher Zweck“ vorliegt. „Das wäre der finanzielle Ruin vieler Städte und Gemeinden gewesen“, sagt Wolfgang Prangenberg vom Verband kommunaler Unternehmen in NRW (VKU). Schließlich würden die Städte finanzielle verlustreiche soziale Angebote durch profitable Beteiligungen an Energieunternehmen oder Flughäfen ausgleichen können. „In NRW sind die verschuldeten Kommunen auf diese Handlungsspielräume angewiesen“, sagt Prangenberg. „Und auch die lokalen Unternehmen werden von einem Privatunternehmer sicherlich nicht mehr so stark berücksichtigt.“

Den dürfen sie jetzt zumindest in Teilen behalten. Alle bereits existierenden Unternehmen sollen Bestandsschutz genießen. „Niemand will den Kommunen ihre Unternehmen wegnehmen“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Hendrik Wüst, der in der internen Arbeitsgruppe mitarbeitet. „Das ist in der letzten Zeit viel zu hoch gekocht worden.“

Für kommunale Neugründungen gelten dann allerdings neue Regeln. „Kommunen sollen grundsätzlich nur für die Daseinsfürsorge ihrer Bewohner zuständig sein“, sagt Wüst. „Alle Aufgaben darüber hinaus werden künftig Privatunternehmer übernehmen.“ Unter Daseinsfürsorge versteht der CDU-Politiker aus Rhede in erster Linie die Müll- und Abwasserentsorgung und den öffentlichen Personennahverkehr. Der für die Kommunen besonders attraktive Energiemarkt ist – zumindest für Unternehmensneugründungen – tabu. „Fernwärme ist in Ordnung und unter Umständen auch ein Blockheizwerk für Häuser, die nicht an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden können“, sagt Wüst. „Größere Aktivitäten sind verboten.“

Es sei denn, es gibt diese Unternehmen bereits und sie sind gemäß der alten Gemeindeordnung rechtmäßig. Genau deshalb hält der kommunalpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Horst Becker, den Kompromiss der Schwarz-Gelben noch immer für „faul“: „Gerade auf dem Energiemarkt sind die Städte, die noch keine Unternehmen gegründet haben, anderen gegenüber benachteiligt“, sagt Becker. Außerdem seien Städte nicht mehr in der Lage, auf aktuelle Bedürfnisse ihrer Bürger zu reagieren. „Die Kommunen werden weniger Geld einnehmen und das dann mit höheren Gebühren an die Einwohner weitergeben“, sagt Becker.