: Keine „demokratiefreie Zone“
Betr.: „Popanz statt Protest“, taz nord, 9.2.2006
Das Demo-Verbot zur Castor-Zeit an der Castor-Strecke ist sicher ein schwerer Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit, eine „demokratiefreie Zone“ ist dieser einen Kilometer breite Korridor um die letzten 20 Kilometer Transportweg deshalb aber nicht. Mit einer solchen Qualifizierung sollte die BI vorsichtiger umgehen. Das Problem ist doch, dass es manchen nicht ums Versammeln, sondern ums Blockieren geht. Und bei aller Übereinstimmung in der Gegnerschaft zur Nutzung der Kernenergie und unabhängig davon, ob Blockaden nun unter den Gewaltbegriff zu subsumieren sind oder nicht: Aus der Meinungs- und Versammlungsfreiheit lässt sich kein Recht auf „Störung öffentlicher Betriebe“ oder auf Verhinderung der Castor-Transporte ableiten. Holger Gundlach, Hamburg