: Mietminderung mit Rücksicht
Hat die Wohnung einen Mangel, den der Vermieter nicht beseitigt, kann der Mieter die Miete mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel selbst zu vertreten hat. Eine Mieterin minderte die Miete, weil sie sich von einem penetranten Uringeruch aus der verwahrlosten Nachbarwohnung gestört fühlte. Dort lebte eine ältere, allein stehende Frau. Mehr als 5 Prozent Mietminderung gestand das Gericht nicht zu: Nachbarliche Rücksichtnahme auf die Gebrechen eines älteren Mitmenschen gebiete eine erhöhte Toleranz (Amtsgericht Charlottenburg, Az. 231 C 647/03).