: Vergewaltigung: Kritik an Urteil
ROM ap ■ Der Oberste Gerichtshof Italiens hat ein Urteil gegen einen Vergewaltiger aufgehoben, weil dessen 14-jähriges Opfer vor der Tat bereits mit anderen Männern geschlafen hatte. Dies sei als strafmildernd zu werten, entschied das Kassationsgericht in Rom am Freitag. Der Oberste Gerichtshof gab laut Berichten italienischer Nachrichtenagenturen einem Antrag eines Sizilianers statt, der 2001 wegen sexueller Gewalt und Drohungen gegen die 14-jährige Tochter seiner Freundin zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das für das erste Urteil zuständige Gericht in Cagliari wurde aufgefordert, das Strafmaß zu überprüfen. Das Urteil rief in Italien einen Sturm der Entrüstung vor, an der Entscheidung nicht beteiligte Richter des Kassationshofs distanzierten sich von der Entscheidung. Auch Mitglieder der Regierung und das Kinderhilfswerk Unicef übten scharfe Kritik.