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Archiv-Artikel

NPD zieht vor Gericht

Verwaltungsgericht verhandelt am 8. März die Klage der NPD. Die hält Abbruch einer Demo für rechtswidrig

Genau zehn Monate nach der gescheiterten NPD-Demonstration am 8. Mai wird am Verwaltungsgericht Berlin die Klage der rechtsextremen Partei gegen das Vorgehen der Polizei verhandelt. Tausende von Gegendemonstranten hatten am 60. Jahrestag des Kriegsendes den rund 3.000 am Alexanderplatz versammelten Neonazis den Weg zum Boulevard Unter den Linden versperrt. Die Polizei sah sich außerstande, den NPD-Umzug gegen die Gegendemonstranten zu erzwingen, und forderte die Partei zur Absage auf.

In der Verhandlung am 8. März will die NPD per Gerichtsbeschluss feststellen lassen, „dass das Gewähren der Blockade des NPD-Aufzuges durch linke Gegendemonstranten und der dadurch erforderliche vorzeitige Abbruch rechtswidrig war“. Ein Gerichtssprecher sagte auf Anfrage, grundsätzlich gehe es um die Frage, inwieweit der Staat das Versammlungsrecht durchsetzen müsse. Die Neonazis hatten unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“ zum Bahnhof Friedrichstraße ziehen wollen. Den geplanten Marsch zum Brandenburger Tor hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor verboten. Die Behörden hatten angekündigt, nicht mit Wasserwerfern oder Schlagstöcken gegen friedliche Gegendemonstranten vorzugehen. dpa