: Eine links, eine rechts
URTEIL Prinz Ernst August hat vor zehn Jahren einen Hotelier nicht geprügelt, sondern nur geohrfeigt
Das eigentliche Opfer ist Ernst August von Hannover, wird er doch dauernd von Reportern belagert. Dass er mal dem einen das Nasenbein bricht oder die andere als Arschloch beschimpft, ist da nur verständlich – und trotzdem wird er überall als „Prügelprinz“ durch den Dreck gezogen. Eigentlich hat er nur ein „ziemliches Temperament wie alle Männer“, bescheinigt seine Frau, Caroline von Monaco. Und jetzt das: Weil er vor zehn Jahren einen Hotelier in Kenia schlug, soll er 200.000 Euro zahlen. Der Arme!
Dabei war er doch damals schon das Opfer: Auf der einzigartig stillen und friedlichen kenianischen Insel Lamu musste der geprügelte Hotelier ausgerechnet eine Disko eröffnen, mit lauter Musik und Laserlicht. Klar, dass man sich provoziert fühlt und dem Übeltäter mit „symbolischen Ohrfeigen“ in die Schranken weist: „One for the music, one for the light“. Aber geprügelt habe er das Opfer nie und schon gar nicht mit Schlagring. Das sei eine böse Unterstellung des Hoteliers – und des eigenen verräterischen Anwalts, der ein nicht abgesprochenes Geständnis abgelegt hatte. „Viel schlimmer als die Verletzungen des Opfers war die öffentliche Demütigung des Angeklagten“, argumentierte Ernst Augusts jetziger Anwalt.
Der alte Anwalt wurde verklagt – abgewiesen – und der Prozess neu aufgerollt. Nach fünf Jahren hat Ernst August von Hannover nun endlich Gerechtigkeit: Weil es nur Ohrfeigen und keine Prügel waren, halbierte das Gericht die Geldstrafe. Doch für die Gerechtigkeit litt der „Prügelprinz“ selbstlos: „Ich denke an alle, die nicht die Kraft und Mittel haben, diesen langen Weg durchzustehen.“ LRS