: Kindeswohl im Mittelpunkt
SUIZID Hamburger Opposition fordert Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention bei Flüchtlingen
Im Zusammenhang mit dem Suizid des zunächst als 17-jährigen eingestuften Abschiebehäftlings David M. im Zentralkrankenhaus für Hamburgs Gefängnisse, der nach neuesten Angaben der georgischen Botschaft jedoch schon 1984 geboren sein soll, hat die SPD-Opposition den Umgang des schwarz-grünen Senats mit minderjährigen Flüchtlingen scharf attackiert. „Die UN-Kinderrechtskonvention muss für alle gelten“, sagt der Hamburger SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel am Mittwoch. Das Kindeswohl müsse auch bei minderjährigen Flüchtlingen im Mittelpunkt stehen.
Die UN-Konvention von 1989 war im April 1992 in Deutschland in Kraft getreten. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte jedoch einen Vorbehalt verabschiedet, der bewirkt, dass auch minderjährige Flüchtlinge ab 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden dürfen.
Dressel bezeichnete es als „handfesten politischen Skandal“, dass Schwarz-Grün bislang die „Tilgung des Vorbehalts“ zusammen mit den CDU-regierten Bundesländern verhindert habe. So habe sich Hamburg im Sommer des Jahres 2008, als es im Bundesrat um die Aufhebung des Vorbehalts gegangen ist, enthalten. „Eine Enthaltung kommt einer Ablehnung gleich“, sagte Dressel. Einen SPD-Bürgerschaftsantrag für eine erneute Bundesratsinitiative lehnten CDU und GAL Ende 2008 ab.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) als Vorsitzender der Innenministerkonferenz und GAL-Justizsenator Till Steffen als Vorsitzender der Justizministerkonferenz hätten jetzt die Möglichkeit, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen. „Im Moment sind es die Länder an denen es scheitert“, so Dressel. Er begrüßte zwar die Ankündigung von Innensenator Ahlhaus, keine Minderjährige mehr in Abschiebehaft zu nehmen, „die Einsicht“, sagte Dressel, „kommt aber spät“.KAI VON APPEN