HARTZ IV
: Bürgerbeauftragte rät zu Widerspruch

Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Birgit Wille, rät Kieler Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern zur Überprüfung ihrer Bewilligungsbescheide. Wurde die Miete von der Stadt nicht vollständig als Bedarf anerkannt, sollte beim Amt Widerspruch eingelegt werden, teilte sie mit. Für Bescheide aus dem vergangenen Jahr sei ein Überprüfungsantrag ratsam. Hintergrund sind zwei Gerichtsverfahren zu den Mietobergrenzen. Laut Wille ist die Methode der Stadt zur Berechnung der Mietkosten nicht nachvollziehbar.  (dpa)