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Archiv-Artikel

Hungerstreik geht weiter

ASYL II Drei Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt nehmen weiterhin keine Nahrung zu sich. Keine Ermittlungen gegen Amtsrichterin nach Rassismusvorwürfen

Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt liegen inzwischen drei Flüchtlinge im Krankenaus, weil ihr Hungerstreik sie geschwächt hat. Einer hat nun offenbar auch aufgehört zu trinken. Entsprechende Informationen wurden der taz aus Sicherheitskreisen bestätigt. Dafür soll der Pakistaner Usman Manir wieder angefangen haben zu essen. Seine Abschiebehaft hat das Amtsgericht Eisenhüttenstadt laut seiner Anwältin erneut um zwei Wochen verlängert, obwohl das zuständige Verwaltungsgericht die geplante Abschiebung nach Ungarn vorläufig gestoppt hat. Zur Situation der Hungerstreikenden wollten sich am Donnerstag weder das Landesinnenministerium noch die Bundespolizei äußern.

Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Brandenburger Landtag, Axel Vogel, hat den Georgier, der im Abschiebegefängnis im Hungerstreik ist, am Donnerstag besucht. „Den Verhältnissen entsprechend geht es ihm gut“, so Vogel zur taz. Zugleich bemängelt der Abgeordnete die in seinen Augen allgemein schlechte medizinische und psychologische Versorgung der Flüchtlinge. Das Land stehe in der Verantwortung, in dem „privatisierten Abschiebeknast“ rasch für bessere Verhältnisse zu sorgen.

Die umstrittene Amtsrichterin Heidemarie P. muss derweil keine Ermittlungen befürchten. Es gebe dafür „keinen Grund“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Ulrich Scherding, der taz. Er habe in den Urteilen weder Hinweise auf Rechtsbeugung noch auf Beleidigung gefunden. Die Richterin hat mehrfach Flüchtlinge im Schnellverfahren wegen „illegaler Einreise“ verurteilt und sie dabei pauschal als „Asyltouristen“ bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt „in der Regel durch Straftaten“ sicherten.

„Die Urteile sind in sich schlüssig“, so Oberstaatsanwalt Scherding. Da es Geständnisse gebe, sei der Tatbestand unstrittig. Über die Wortwahl der Richterin könne man streiten, aber „wenn sie aufgrund ihrer Erfahrung zu dem beschriebenen Schluss kommt, dann ist das plausibel“.

Flüchtlingsanwalt Volker Gerloff kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. „Es gibt da keine Geständnisse“, sagte er. Die Betroffenen hätten nur geschildert, wie sie nach Deutschland kamen, aber keine „illegale Einreise“ zugegeben. Vor allem aber dürfe eine Freiheitsstrafe höchstens bei Wiederholungstätern verhängt werden. SEBASTIAN ERB