ABSCHIEBUNG AUSGESETZT
: Flüchtling darf vorerst bleiben

Der Asylbewerber Usman Manir darf vorläufig in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) beschloss am Mittwoch, dass der 27-jährige Pakistaner nicht abgeschoben werden darf, bevor im Hauptsacheverfahren über seine Klage gegen die Abschiebung entschieden ist. Das Verfahren dürfte sich über Monate hinziehen.

Manir sollte eigentlich am Donnerstag im dritten Versuch nach Ungarn abgeschoben werden. Nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung ist das EU-Land für das Asylverfahren zuständig, in das der Asylsuchende zuerst einreist. Im Beschluss, der der taz vorliegt, heißt es nun: „Das Gericht ist überzeugt davon, dass – zumindest derzeit – ein rechtsstaatliches Asylverfahren in Ungarn nicht gewährleistet ist.“ Ein Asylbewerber dürfe nicht in den eigentlich zuständigen Mitgliedsstaat abgeschoben werden, wenn dort „systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bestehen“. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist Manir, der für einige Tage im Hungerstreik war, wieder in der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt. SE

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