Verrückt: Gericht lässt Mollath sitzen

URTEIL Landgericht lehnt Wiederaufnahme im Fall Mollath ab

REGENSBURG dpa/afp | Gustl Mollath bleibt vorerst in der Psychiatrie, wo er vor sieben Jahren zwangsweise untergebracht worden ist. Sein Fall wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Falls reiche es nicht aus, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht worden seien, so das Gericht. Mollath sieht sich als Justizopfer. Er wurde 2006 nach von ihm bestrittenen tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau zwangseingewiesen. Damals wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Inzwischen ergaben interne Prüfungen der Bank, dass ein Teil dieser Vorwürfe zutrifft. Seither sorgt der Fall bundesweit für Aufsehen.

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