: Kleine Käfige legal
Tierschützer appellieren an Bundeskanzlerin Merkel, sich für größere Käfige einzusetzen. NRW will Gesetz kippen
DÜSSELDORF/BONN taz/dpa ■ Nordrhein-Westfalen will Hühner weiter in kleinen Käfigen halten: Ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf sagte, die angedachten Kleinkäfige lägen „deutlich über den EU-Anforderungen“. Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen will das Land das Verbot von Kleinkäfigen kippen und sich im Bundesrat für eine Kleinvoliere von 50 Zentimeter Höhe stark machen, die eine Nestablage hat.
Gestern nun appellierte der Deutsche Tierschutzbund an die Länder und forderte Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Streit um das Verbot kleiner Käfige für Legehennen gefordert. Wenn der Bundesrat das für 2007 geplante Verbot kippe, sei das ein Gesetzesbruch, sagte der Präsident des Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, gestern in Bonn. Ein solcher Beschluss widerspreche einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999. Darin sei die Käfighaltung als nicht tiergerecht bezeichnet worden.
Die alte Käfiggröße ist aus Sicht von Tierschützern zu eng. Die bisherigen Kleinkäfige sind nach Angaben des Tierschutzbundes 45 Zentimeter hoch. Eine Entscheidung steht voraussichtlich im April im Bundesrat an.
Das Verbot enger Käfige war von der damaligen Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) durchgesetzt worden. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf ein Verbot der Käfighaltung verständigt, wollen aber Kleinvolieren als Alternative zulassen.
Die Debatte um die Käfighaltung war mit der Vogelgrippe erneut aufgekommen. Das Federvieh muss zum Schutz vor dem Virus H5N1 bis zunächst Ende April in den Ställen bleiben. Die Stallpflicht könnte aber verlängert werden, wenn die Gefahr durch die Vogelgrippe anhält. Auch der Käfig sei kein hundertprozentiger Schutz, sagte Apel.