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Archiv-Artikel

Ende der Auskunftspflicht

NEUE SATZUNG Kandidaten der Piratenpartei müssen nicht über weitere Parteimitgliedschaften informieren

Von GRÄ

Die Piratenpartei hat sich in Niedersachsen von der Auskunftspflicht für Kandidaten für Ämter und Mandate verabschiedet. Mit 70 Prozent der Stimmen kippte sie auf ihrem Landesparteitag am Wochenende in Osnabrück den entsprechenden Paragrafen in ihrer Satzung. Das ist insofern erstaunlich, als dieser erst 2009 mit Zweidrittelmehrheit auf dem vorletzten Parteitag von einer Soll- in eine Muss-Regelung umgewandelt worden war. Zudem mussten die Angaben seitdem öffentlich gemacht werden.

Dass es überhaupt eine Diskussion zum Thema gibt, liegt daran, dass die Piratenpartei Parallel-Mitgliedschaften in anderen Parteien akzeptiert. „Insofern drückt die Streichung des Paragrafen das Vertrauen in andere Parteien aus“, sagt Vorstandsvorsitzender Jens-Wolfhard Schicke. In der Vergangenheit habe es „viel Ärger“ über die Auskunftspflicht gegeben, die sich sowohl auf gegenwärtige als auch auf frühere Parteimitgliedschaften bezog. Nachdem ein erster Antrag angenommen worden war, der die Soll- in eine Kann-Regelung zurückverwandelte, stimmte die Mehrheit anschließend für viele überraschend für die komplette Streichung. Während die Gegner die Auskunftspflicht in die Nähe von Gesinnungsschnüffelei brachten, sahen die Befürworter darin einen Garanten für Transparenz.

Im November 2009 war kurz vor dem Parteitag in Langenhagen bekannt geworden, dass ein Neumitglied zuvor jahrelang Vorsitzender des Jungen Nationalen Spektrums und später Kameradschaftskader gewesen sei. In dem rechten Informationsportal gesamtrechts.net rief man zur Unterwanderung der Piratenpartei auf.

Vorstandsvorsitzender Jens-Wolfhard Schicke sieht diese Gefahr nicht mehr gegeben: „Es gibt einige Kreisverbände, wo der Verdacht bei zwei, drei Mitgliedern laut wurde“, sagt er. Doch die positiven Reaktionen auf Demonstrationsaufrufe gegen Rechts zeigten, dass eine solche Unterwanderung nicht gelungen sei. GRÄ