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Archiv-Artikel

Der „Hitlergruß-Prozess“ gegen den Berliner Künstler Jonathan Meese ist vertagt worden und soll am 14. August, voraussichtlich mit den Plädoyers, fortgesetzt werden. Am Montag deutete die Richterin des Amtsgerichts Kassel an, dass der Hitlergruß, den Meese am 4. Juni 2012 in seine Vortragsperformance integrierte, als Kunst gewertet werden könnte. Damit näherte sie sich der Argumentation der Verteidigung an.

Dennoch müsse das Gericht darüber entscheiden, ob die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Strafrecht habe. Dabei sei abzuwägen, ob die ganze Aktion auch der Kunst gedient habe.

Der provokante Künstler hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ in Kassel die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben.

Auch in Mannheim droht Meese ein gerichtlicher Streit: Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Volksverhetzung. Bei einer Theateraufführung im Juni zeigte Meese mehrmals den Hitlergruß und beschmierte eine Alienpuppe mit einem Hakenkreuz. Die Behörde ermittele unbeeinflusst vom Kasseler Prozess weiter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. „Aber wir beobachten das.“