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Archiv-Artikel

Kostengründe

Von MB

Der Mietenspiegel wird alle zwei Jahre von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) herausgegeben. Fachlich begleitet wird die BSU dabei von Mietervereinen und Vermieterverbänden. Der Spiegel setzt der Miete, die gefordert werden kann Ober- und Untergrenzen. Relevant dabei ist die Wohnlage („gut“ oder „normal“) sowie Baujahr, Ausstattung und Größe der Wohnung. Das Wohnlagenverzeichnis, ebenfalls herausgegeben von der BSU, erscheint zeitgleich mit dem Mietenspiegel und zeichnet Hamburgs Wohnlagen als „normal“ oder „gut“ aus. Hier werden u. a. Umgebungsmerkmale, Infrastruktur, Bauweise und -zustand, Lärmbelästigung, Einwohner- und Bebauungsdichte berücksichtigt. Allerdings stellt es kein amtliches Verzeichnis dar, sondern dient lediglich als grobe Orientierung. Im Einzelfall können die Einstufungen überprüft werden.  MB