: Aussage gegen Aussage
PROZESS Ein Windkraft-Unternehmer soll seine Hausangestellte ausgebeutet haben. Sie verklagt ihn – beweisen aber kann sie es nicht
Wie kann eine als Hausangestellte angestellte Migrantin beweisen, dass sie ausgenutzt und ausgebeutet wurde? Um diese Kernfrage geht es in einem Verfahren, das seit Januar das Hamburger Arbeitsgericht beschäftigt und auch gestern kein Ende fand. Die gebürtige Indonesierin Tia H. wirft dem Hamburger Unternehmer Till H. vor, für ein Taschengeld habe er sie bis zu 80 Stunden pro Woche arbeiten lassen – in seinem Haushalt und als Babysitterin. Vor Gericht will Tia H. 100.000 Euro angeblich vorenthaltenen Lohn erstreiten.
Till H. hat die Abweisung der Klage beantragt. Er sagt, die Frau habe nur wenige Stunden arbeiten müssen, schon weil der Deutschkurs, den er ihr bezahlt habe, ein Jahr lang täglich fünf Stunden in Anspruch genommen habe. Zuvor hatte der Arbeitgeber ihr Studium teilweise finanziert und eine 8.000 Euro teure Zahnsanierung bezahlt.
Was die Arbeitszeiten betrifft, steht nun Aussage gegen Aussage – die Beweislast aber liegt bei der Klägerin. Zwar gibt es Zeugen, die bestätigen, dass Tia H. im Haushalt des Windkraftunternehmers gearbeitet hat, den tatsächlichen zeitlichen Umfang dieser Tätigkeit kennen sie allerdings nicht.
Arbeitsrichterin Petra Kriens regte gestern einen Vergleich zwischen den Prozessbeteiligten an. Alternativ will sie am 27. August ein Urteil sprechen. Till H. lehnt eine Einigung mit seiner ehemaligen Angestellten nicht grundsätzlich ab – aber er will sie nicht um jeden Preis erreichen. „Eine Einigung in der Mitte“, ließ der Unternehmer jetzt seinen Anwalt erklären, „liegt fernab jeder Realität.“ MAC