forschungsförderung : Embryonen auf Bestellung
In Brüssel wird wieder darüber gestritten, ob EU-Gelder für Forschungsarbeiten ausgegeben werden dürfen, die in einzelnen Mitgliedsstaaten verboten sind. Mehrere EU-Staaten möchten gern mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm auch Vorhaben finanzieren, in denen Embryonen genutzt und vernichtet werden. So werden zur Gewinnung von neuen embryonalen Stammzellen zum Beispiel befruchtete Eizellen zerstört. In anderen EU-Staaten, unter anderem in Deutschland und Österreich, ist diese sogenannte „verbrauchende Embryonenforschung“ aber strikt verboten. Vor allem Großbritannien und Schweden machen jetzt in Brüssel Druck, dass auch solche Forschungsarbeiten finanziell unterstützt werden sollen. In beiden Ländern haben Stammzellforscher weitgehend freie Hand. Schon beim letzten Forschungsförderungsprogramm gab es Streit über die Embryonenforschung. Man einigte sich damals darauf, die embryonale Stammzellforschung zu fördern, aber nur wenn Embryonen genutzt werden, die vor einem bestimmten Stichtag schon existiert haben. Es sollte verhindert werden, dass für ein Forschungsprojekt extra Embryonen „hergestellt“ werden. Forschungsembryonen auf Bestellung sollte es nicht geben. Dieser Konsens ist jetzt aufgekündigt. Bei der EU-Kommission wird das Vorgehen Schwedens und Großbritanniens sicherlich mit heimlicher Freude gesehen. Bisher war die Kommission die treibende Kraft, die sich für eine möglichst weitgehende Finanzierung der Embryonenforschung einsetzte.
WOLFGANG LÖHR