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Archiv-Artikel

Hochschulen schreckt Föderalismusreform

Präsidenten warnen vor Nachteilen für Hamburgs Lehrstätten. Weniger Geld für den Hochschulbau zu erwarten

Den Chefs der fünf Hamburger Hochschulen macht die Föderalismusreform große Sorgen. Ihre Befürchtung ist, dass dadurch noch weniger Geld für den Hochschulbau in der Hansestadt zur Verfügung steht. In einem offenen Brief haben sich die Präsidenten jetzt an den Bundestag und den Hamburger Senat gewandt mit der Bitte, die geplanten Änderungen aufzuhalten.

Die Reform sieht die Übertragung von Zuständigkeiten vom Bund an die Länder vor. Für die Hochschulen ist unter anderem geplant, die Finanzierung von Neubauten und Sanierungen in Länderhand zu geben. Bisher schoss der Bund die Hälfte des benötigten Geldes zu. Im vergangenen Jahr verteilte er bundesweit 925 Millionen Euro.

Mit einem Drittel dieser Summe will der Bund künftig Bauten besonderer Forschungseinrichtungen fördern. Für den Hochschulbau sollen die Länder von ihm automatisch eine jährliche Summe erhalten, 70 Prozent der durchschnittlichen Förderung der vergangenen fünf Jahre.

Hamburg würde nach dem Schlüssel von den 29 Millionen Euro, die es im Schnitt aus Berlin bezog, bis zu zehn Millionen jährlich verlieren. Schon in den vergangenen Jahren waren in allen Ländern „nicht ausreichend Mittel verfügbar“, warnen die hiesigen Hochschulchefs. Damit sich die Situation nicht weiter verschärfe, müsse „die Gemeinschaftsaufgabe des Hochschulbaus bestehen bleiben“.

Für die Hansestadt selbst und ihre Studenten bedeute der Schlüssel eine „deutliche Benachteiligung“, kritisieren sie: „Der auf Hamburg zukünftig entfallende Anteil der Bundesmittel entspricht nicht den vergleichsweise hohen Studierendendezahlen.“ Die Bewältigung dieser höheren Nachfrage, „die die Republik ja unbedingt benötigt“, wäre nach der Reform nicht mehr möglich.

Die Wissenschaftsbehörde besänftigte dagegen: Auch wenn „70 weniger als 100 Prozent sind“, so Sprecherin Sabine Neumann, „befürworten wir grundsätzlich die Länderzuständigkeit“. Diese erlaube es, Projekte „zügiger voranzutreiben“. Einen Kommentar werde die Behörde erst abgeben, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Unklar sei noch, wie begonnene Projekte zu Ende finanziert würden. EVA WEIKERT