: Bank muss für Geldwäsche des SED-Vermögens zahlen
DDR Durch ein Schweizer Urteil könnte Deutschland 240 Millionen Euro Schadenersatz erhalten
BERLIN dpa/apn/reuters | Fast zwanzig Jahre nach dem Ende der DDR könnten aus dem Vermögen der früheren Staatspartei SED bald bis zu 240 Millionen Euro in die neuen Länder fließen. Laut Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat das Obergericht des Kantons Zürich die UniCredit Group als Mutter der Bank Austria in zweiter Instanz zu einer Zahlung von 128 Millionen Euro nebst Zinsen für 16 Jahre verurteilt. Die insgesamt rund 240 Millionen Euro müssen laut Einigungsvertrag den neuen Bundesländern zugutekommen.
Bei dem Geld handelt es sich um einen Teil des Vermögens der Ostberliner Handelsgesellschaft Novum. Recherchen der damaligen Treuhandanstalt hatten ergeben, dass 128 Millionen Euro im Jahr 1992 spurlos von den Novum-Konten verschwunden waren. Die damalige Novum-Chefin Rudolfine Steindling soll das Geld von der Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück überwiesen haben. Anschließend legte Steindling das Geld anonym an. Es ist bis heute unauffindbar.
1994 verklagte die Treuhand die Bank Austria wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäsche zum Zweck der Veruntreuung. 2008 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage der Treuhand-Nachfolgerin BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) zunächst ab. Am vergangenen Donnerstag aber entschied das Berufungsgericht, die Bank habe ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt. Sie habe wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhand hätte verfügt werden dürfen, befanden die Züricher Richter.
Martin Halama, Sprecher der Bank Austria, kommentierte die Entscheidung als „unerwartet“. Das Geldinstituts werde dagegen „ankämpfen“ und das Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie das Schweizerische Bundesgericht anrufen. Die Bank müsste die 240 Millionen Euro aus eigener Kasse bezahlen. Das Urteil vom 25. März ist noch nicht rechtskräftig. Dadurch werde die Vollstreckung in der Regel aber nicht aufgeschoben, zitierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung den BvS-Prozessbevollmächtigten Marco Niedermann.
Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der Linken, kommentierte das Urteil mit den Worten: „Das ist eine Geschichte aus dem vorigen Jahrhundert.“ 1992 und 1995 schlossen die Treuhand und die PDS, Nachfolgepartei der SED und Vorgängerin der Linkspartei, Vergleiche. Bartsch war damals PDS-Bundesschatzmeister. Die Partei durfte nur das Vermögen behalten, dass die Kommunistische Partei Deutschlands zu Zeiten der Weimarer Republik besessen hatte. Bartsch betonte: „Ich finde es gut, wenn Geld den neuen Ländern zur Verfügung gestellt wird.“